Ehrenkodex
Ehrenkodex des sadp.ch
Art 1
Adressbücher und elektronische Datenbanken sind Nachschlagewerke mit nach bestimmten Suchkriterien geordneten Adressdaten zu natürlichen und juristischen Personen.
Dazu gehören
- Internationale Adressverzeichnisse
- Nationale, regionale und lokale Adress-, Web- und Telefonverzeichnisse
- Branchenverzeichnisse und -datenbanken
- Informationsdatenbanken wie Städteführer, Messe-Kataloge, Gewerbeverzeichnisse, usw.
Art 2
Über die eigene Firma sowie die Produkte und Dienstleistungen werden nur zutreffende, nicht irreführende Angaben gemacht. Verwechslungen mit fremden Produkten oder Leistungen sind zu verhindern.
Art 3
Die in den Adressbüchern und Datenbanken enthaltenen Adressen und Informationen werden mit grösster Sorgfalt auf den aktuellen Stand gebracht und gehalten.
Art 4
Für die Werbung werden keine fremden Text- oder Inseratausschnitte verwendet, die zu Verwechslungen führen könnten.
Art 5
Auf den Bestellformularen sind Gegenstand, Umfang und Platzierung ersichtlich und die Kosten der Aufträge deutlich hervorgehoben. Telefonisch erhaltene Aufträge werden schriftlich und unter Angabe der vertragsrelevanten Punkte bestätigt. Redaktionelle Umfragen in Verbindung mit Insertionsaufträgen haben bestellungsmässig getrennt zu laufen.
Art 6
Regelungen zum Vertragsablauf bzw -rücktritt sind deutlich zu deklarieren. Nach Ablauf der so geregelten Frist kann bei einem Vertragsrücktritt Schadloshaltung/Konventionalstrafe geltend gemacht werden. Der Betrag soll sich aus dem effektiven Aufwand sowie eines angemessenen Anteils am entgangenen Gewinn zusammensetzen.
Art 7
Machen sadp.ch-Teilnehmer bezüglich ihrer Publikation am Markt Angaben zu den Themen 'Reichweite', 'Auflage' oder ähnlichem, so ist klar zu deklarieren, mit welcher Methode und von welcher Stelle die Zahlen erhoben worden sind ('Quelle: ...'). Eigene Erhebungen sind klar als solche zu bezeichnen. Statistische und Zähler-Angaben von Webseiten sind durch einen unabhängigen Drittanbieter zu erheben, wie beispielsweise Google Analytics, WEMF, NET-Metrix.
Art 8
Die ausgewiesene Verbreitung der Printauflagen wird eingehalten.
Aktualisiert: 29.08.2017
Der Ehrenkodex wurde grösstenteils übernommen gemäss den Angaben des SADV. Der SADV war der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband. Der SADV hat seine Tätigkeit per Ende 2015 eingestellt.