Ehrenkodex


Ehrenkodex des sadp.ch

Art 1
Adressbücher und elektronische Daten­banken sind Nach­schla­ge­werke mit nach bestimmten Such­kriterien geordneten Adress­daten zu natür­lichen und juristischen Personen. Dazu gehören

  • Internationale Adressverzeichnisse
  • Nationale, regionale und lokale Adress-, Web- und Telefon­ver­zeichnisse
  • Branchenverzeichnisse und -datenbanken
  • Informationsdatenbanken wie Städteführer, Messe-Kataloge, Gewerbe­verzeichnisse, usw.

Art 2
Über die eigene Firma sowie die Produkte und Dienstleistungen werden nur zutreffende, nicht irreführende Angaben gemacht. Verwechslungen mit fremden Produkten oder Leistungen sind zu verhindern.

Art 3
Die in den Adressbüchern und Datenbanken enthaltenen Adressen und Informationen werden mit grösster Sorgfalt auf den aktuellen Stand gebracht und gehalten.

Art 4
Für die Werbung werden keine frem­den Text- oder Inserat­ausschnitte verwendet, die zu Verwechslungen führen könnten.

Art 5
Auf den Bestellformularen sind Gegen­stand, Umfang und Platzierung ersicht­lich und die Kosten der Aufträge deutlich hervor­gehoben. Telefonisch er­haltene Aufträge werden schriftlich und unter Angabe der vertrags­relevanten Punkte bestätigt. Redak­tionelle Umfragen in Verbindung mit Insertions­aufträgen haben bestel­lungs­mässig getrennt zu laufen.

Art 6
Regelungen zum Vertragsablauf bzw -rücktritt sind deutlich zu deklarieren. Nach Ablauf der so geregelten Frist kann bei einem Vertragsrücktritt Schadloshaltung/Konventionalstrafe geltend gemacht werden. Der Betrag soll sich aus dem effektiven Aufwand sowie eines angemessenen Anteils am entgangenen Gewinn zusammensetzen.

Art 7
Machen sadp.ch-Teilnehmer bezüglich ihrer Publikation am Markt Angaben zu den Themen 'Reichweite', 'Auflage' oder ähnlichem, so ist klar zu dekla­rieren, mit welcher Methode und von welcher Stelle die Zahlen erhoben worden sind ('Quelle: ...'). Eigene Erhebungen sind klar als solche zu bezeichnen. Statistische und Zähler-Angaben von Webseiten sind durch einen unabhängigen Drittanbieter zu erheben, wie beispielsweise Google Analytics, WEMF, NET-Metrix.

Art 8
Die ausgewiesene Verbreitung der Printauflagen wird einge­halten.

Aktualisiert: 29.08.2017

Der Ehrenkodex wurde grösstenteils übernommen gemäss den Angaben des SADV. Der SADV war der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband. Der SADV hat seine Tätigkeit per Ende 2015 eingestellt.


Sadp.ch

Das Schweizer Adress­buch- und Datenbank­ver­leger-Portal SADP zeigt Schweizer Ver­leger, die sich an den publi­zierten Ehren­kodex halten.

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Aktuelle News

Die Gesundheitskosten stiegen 2022 auf 91,5 Milliarden Franken
Bundesamt für Statistik BFS, 19.04.2024

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Ehrenkodex

Die im Ver­zeich­nis aufge­führten Teil­nehmer ver­pflichten sich den hier öffentlich ein­sehbaren Ehrenkodex zu befolgen.


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